Sicherheit am Flughafen
Für das Handgepäck gelten folgende Bestimmungen:
Brennbare, chemische und toxische Stoffe sowie Sprengstoffe sind strengstens untersagt. Waffen jeglicher Art oder Gegenstände, die als Waffen eingesetzt werden, ebenso scharfe oder spitze Gegenstände, sind im Handgepäck nicht gestattet.
Neue Regelungen seit November 2006:
Flüssigkeiten, Gels oder Cremes sind neuerdings nur noch in kleinen Mengen zugelassen und müssen in einem durchsichtigen, wiederverschießbaren Plastikbeutel mit ein Höchstvolumen von einem Liter mitgeführt werden. Pro Behälter sind maximal 100 ml erlaubt. Ausgenommen von dieser Regelung sind Babynahrung und Medikamente, sofern Sie nachweisen können, dass Sie die Medikamente benötigen, beispielweise mit einem ärztliches Attest.
Ausnahmslos untersagt sind folgende Gegenstände:
- Gifte
- ätzende oder Entzündliche Stoffe und Flüssigkeiten
- magnetische Materialien
- Gase, Druckbehälter
- Explosionsstoffe
- Oxidierendes Material
- Gefährliche Güter i. A.
Wir empfehlen Ihnen sich auf der Homepage des LBA(Luftfahrt-Bundesamt) über die aktuellen Bestimmungen zu informieren.
Alle Angaben ohne Gewähr. Stand: Januar 2009.