Reiserecht

Leider passiert es immer wieder: Der Traumurlaub wird zum Alptraum, da der Reiseanbieter in seiner Hochglanzbroschüre bei der Hotelbeschreibung wohl etwas übertrieben hat - oder die Großbaustelle neben dem Hotel einfach nicht erwähnt hat. Morgens ausschlafen ist bei der Lärmbelästigung ab sechs Uhr früh unmöglich, der aufgewirbelte Staub führt zu Niesanfällen und tränenden Augen. Der Reiseleiter vor Ort zuckt mit den Schultern und unternimmt nichts gegen das Problem... am liebsten würde man den Urlaub abbrechen, aber schließlich war die Reise nicht billig.

Zum Glück sind die Zeiten, in denen Reisende solche oder weitere Reisemängel einfach stillschweigend hinnehmen mussten, schon lange vorbei. Hier finden Sie Wissenswertes zu den Themen Reisemängel und Reklamation auf. Damit möchten wir Ihnen einen Überblick über Ihre Rechte im Urlaub ermöglichen.

Reiserecht: Mängel

Was ist ein Reisemangel?
Ein Mangel liegt immer dann vor, wenn das ausdrücklich im Katalog, der Reisebestätigung oder sonstigen Informationen Zugesagte vom im Urlaub Vorgefundenen erheblich abweicht. Das heißt, es handelt sich um einen Mangel, wenn die Hotelkategorie oder Zimmerausstattung anders ist als vorher zugesagt, oder wenn die Strandenfternung, Sport-und Freizeitangebote oder Verpflegung im Urlaub ganz anders sind, als der Katalog versprochen hatte.

Was ist kein Reisemangel?
Wenig Hoffnung auf Entschädigung besteht, wenn es sich bei dem Mangel um so genannte ertragbare Unannehmlichkeiten oder allgemeines Lebensrisiko handelt. Ertragbare Unannehmlichkeiten sind zum Beispiel Flugverspätungen bis zu vier Stunden (bei Langstreckenflügen auch mehr), Ameisen im Hotelzimmer oder eine zweistündige Wartezeit auf den Koffer am Flughafen. Unter allgemeinem Lebensrisiko versteht man unter anderem die normale Kriminalität am Urlaubsort. Wird Ihnen also die Handtasche gestohlen, haftet der Reiseveranstalter nicht. Auch das Stolpern über Baumwurzeln auf der Hotelliegewiese wird nicht als Reisemangel anerkannt.

Reiserecht: Reklamation

Wie reklamiere ich den Mangel richtig?

  1. Beanstanden Sie den Mangel sofort vor Ort bei Ihrem Reiseleiter oder -veranstalter. Achtung: Das Hotel- oder Flugpersonal ist hier nicht der richtige Ansprechpartner!

  2. Reklamieren Sie schriftlich. Setzen Sie ein formloses Protokoll auf, in dem Sie die Mängel detailliert beschreiben. Lassen Sie dieses Protokoll unbedingt vom Reiseleiter unterschreiben.

  3. Sammmeln Sie Beweise. Machen Sie Fotos von den Mängeln und notieren Sie sich die Adresse von Zeugen, z.B. Hotelgästen, die die gleichen Probleme haben.

  4. Setzen Sie Ihrem Reiseleiter eine Frist zur Mängelbeseitigung.

  5. Machen Sie Ihren Anspruch innerhalb von vier Wochen nach der Rückkehr aus dem Urlaub schriftlich beim Reiseveranstalter geltend. Vergessen Sie nicht, die unterschriebene Reklamation und Ihre Fotos beizufügen!

  6. Beachten Sie auch die Verjährungsfrist von sechs Monaten.

  7. Falls Sie unsicher sind, ob Sie den Mangel richtig reklamieren, schalten Sie einen Anwalt ein. Gerade bei erheblichen Mängeln ist das oft der einfachere Weg.

Welche Reisepreisminderung kann ich erwarten?

Hierzu sollten Sie die so genannte Frankfurter Tabelle konsultieren. Darin befinden sich Beispiele aus der Rechtsprechung. Die Tabelle wird vom Frankfurter Landgericht angewendet zur Berechnung von Reisepreisminderungen. Sie ist zwar nicht für alle Gerichte verbindlich, doch sie erfahren in der Tabelle, welche Minderung Ihnen in etwa zusteht und können so entscheiden, ob die Beschwerde sich lohnt.

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